Es gibt mehrere gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Umsetzung von E-Accessibility an Schulen und Hochschulen regeln. Leider kann an dieser Stelle nicht auf alle gleichermassen detailliert eingegangen werden. Neben den unten genannten Richtlinien und Standards soll aber auf das in der Schweiz gültige Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) hingewiesen werden, da beide für die E-Accessibility eine wichtige Rolle spielen.
E-Accessibility-Standard eCH-0059
In der Schweiz regelt u. a. der Accessibility Standard eCH-0059 die rechtliche Lage zur Barrierefreiheit. Dort wird beispielsweise in Kapitel 1.2 «Geltungsbereich und Anwendungsgebiet» dargelegt, wie der eCH-0059 auch für Schulen und Hochschulen gilt.
Abgesehen davon empfehlen wir dir, das Einleitungskapitel des Standards anzuschauen. Den Rest des Standards kannst du nach Interessenlage überfliegen.
Wer die vorausgehenden Kapitel dieses Moduls durchgearbeitet hat, wird im Standard eCH-0059 auf mehrere bekannte Elemente stossen (wie zum Beispiel die Leichte Sprache). Worauf sich der Standard eCH-0059 – wie viele andere auch – ganz grundlegend bezieht, sind die WCAG.
Web Content Accessibility Guidelines – WCAG
Die Abkürzung «WCAG» steht für Web Content Accessibility Guidelines, also Empfehlungen für die Barrierefreiheit von Inhalten im Internet. Die aktuellste Fassung dieser Richtlinien ist die Version 2.1, die bislang allerdings nur in englischer Sprache als Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 vorliegt. Es gibt aber eine deutsche Übersetzung der vorangegangenen Version, der WCAG 2.0.
Die WCAG werden herausgegeben vom W3C-Konsortium. Das W3C(World Wide Web)-Konsortium ist eine internationale Gemeinschaft von Organisationen, Vereinen und Experten. In dieser Community werden Standards für das World Wide Web diskutiert und entwickelt. Die Organisation beschäftigt sich also nicht nur mit Barrierefreiheit, sondern allgemein mit Regelungen, die unsere tägliche Internetnutzung beeinflussen. Auf der Seite Facts about W3C werden das Selbstverständnis, die Mission und beteiligte Personen des W3C beschrieben.
Die Web Content Accessibility Guidelines werden auf der folgenden Seite noch genauer erklärt.
Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie EU 2019/882)
Wer sich für europäische Regelungen interessiert, dem sei die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 17. April 2019 empfohlen. Die englische Bezeichnung lautet «European Accessibility Act (EAA)».
Diese Richtlinie regelt Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden.
UN-Behindertenrechtskonvention
Die «Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD» ist das Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen wurde auch von der Schweiz ratifiziert – allerdings ohne das Fakultativprotokoll, das den Rechtsanspruch regelt. Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Seite zur UN-Behindertenrechtskonvention.