Sensible Daten – digibasics
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Version 1.0
Prototyp zur Erprobung

Sensible Daten

Daten begegnen uns im Alltag an allen erdenklichen Stellen, beispielsweise wenn wir eine Website aufrufen, wenn wir persönliche Daten in ein physisches oder elektronisches Formular eintragen, wenn wir uns auf sozialen Netzwerken bewegen oder ein Foto mit dem Smartphone knipsen.

Auch im Unterricht haben Daten einen hohen Stellenwert, wie das folgende Beispiel zeigt.

Bea verwendet im Unterricht eine virtuelle Pinnwand. Jedes Kind erhält ein eigenes kostenloses Konto. Bea gibt den Kindern den Auftrag, einen Steckbrief auf der gemeinsamen Pinnwand anzulegen. Die Steckbriefe können später im Internet aufgerufen werden.

Die Illustration zeigt von links nach rechts: Ein dunkelhäutiges Mädchen in grünem Kleid, das die linke Hand und das linke Bein hochhält.  Daneben ist ein Mädchen mit dunkler Bluse und weissen Latzhosen. Über ihrem Kopf ist eine Denkblase mit Steckbriefmuster in Papierform. Daneben steht ein Junge mit blauen Kleidern, beide Hände in die Hüften gestemmt. Ganz rechts steht eine Lehrerin mit braunen Hosen und blauer Bluse. Über ihrem Kopf ist eine Denkblase mit einem digitalen Tool zu sehen.
Bild: Lehrerin gibt den Auftrag, einen digitalen Steckbrief zu erstellen.

Bei diesem Beispiel entstehen gleich mehrere Schwierigkeiten:

Zum einen geben die Schüler:innen auf der virtuellen Pinnwand ihre Personendaten bekannt, indem sie einen Steckbrief anfertigen. Die Schule muss sicherstellen, dass die virtuelle Pinnwand über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt. Dazu muss die Lehrperson respektive die Schule eine Risikoabwägung vornehmen und prüfen, ob der Onlinedienst die Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes erfüllt. Dies ist notwendig, weil die Schule ihre Pflichten in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit auch dann wahrnehmen muss, wenn die Daten ausgelagert werden (mehr dazu unten).

Problematisch ist ausserdem die Publikation dieser Steckbriefe im Internet. Zum Schutz der Schüler:innen dürfen persönliche Daten wie Name, Vorname, Hobby, Adressen, Geburtsdatum usw. für Aussenstehende niemals zugänglich sein. Die Inhalte dürfen ausserdem nicht von Suchdiensten indiziert und über Suchmaschinen auffindbar sein. Da das Risiko besteht, dass durch automatisches Crawling und Indexieren auch kryptisch erscheinende Links durch Suchmaschinen erfasst werden, sollte der Zugang nur über einen individuellen Usernamen und ein sicheres Passwort möglich sein.

Auch so bleiben datenschutzrechtliche Problematiken bestehen, haben doch Familienangehörige von Schüler:innen kein Anrecht darauf, Daten, besondere Personendaten oder gar Persönlichkeitsprofile einsehen zu dürfen.

Aufgrund der vielen Personendaten, die bei einem Steckbrief preisgegeben werden, kann also nicht ein beliebiges Tool eingesetzt werden. Wesentlich unproblematischer ist dagegen die Vorbereitung einer Präsentation, wofür die Schüler:innen ausschliesslich Sachdaten aufbereiten und in einer Onlinepräsentation zusammenstellen. Dabei gilt es allerdings das Urheberrecht zu berücksichtigen.

Zwischenhalt

Hast du bereits digitale Tools im Unterricht eingesetzt? Hast du dir vorgängig Gedanken über den Datenschutz gemacht? Welche Daten hast du oder haben deine Schüler:innen dort hochgeladen oder hinterlassen?

Was sind Daten?

Technische Sichtweise auf Daten

Aus informatischer Sicht handelt es sich bei Daten um digitale Repräsentationen von Informationen, die von Computern gelesen und bearbeitet werden können. Daten werden einerseits zwischen Nutzer:in und Computer ausgetauscht, zum Beispiel wenn wir einen Post in einem sozialen Netzwerk schreiben oder unsere Adresse bei einer Bestellung ins Formular des Onlineshops eintragen. In diesen Fällen geben wir Daten bewusst bekannt. Andererseits können Daten auch unter Computern gänzlich ohne Zutun von Benutzenden ausgetauscht werden. Dies geschieht zum Beispiel, wenn ein Smartphone selbstständig ein Software-Update vom Server herunterlädt oder wenn ein Endgerät beim Aufruf einer Website seine IP-Adresse (die eindeutige Adresse eines Gerätes im Internet) an den Webserver übermittelt.

Die Illustration zeigt ein blondes Mädchen im pinken Kleid von hinten auf einem Stuhl. Sie sitzt an einem Tisch mit einem Computer. Auf dem Bildschirm ist ein Formular mit angehakten Checkboxen zu sehen.
Bild: Durch das Ausfüllen von Formularen im Internet werden Daten erhoben.

Die wenigen Beispiele zeigen bereits, wie unterschiedlich Daten und deren Bearbeitung sind. Allerdings wird auch deutlich, dass Betreiber von Websites und Plattformen einiges über die Nutzenden erfahren. Aus Sicht der Nutzenden lässt sich zwischen Daten unterscheiden, die Menschen bewusst produzieren und auf Websites preisgeben, und solchen, die für Nutzende unsichtbar im Hintergrund an die Betreiber von Websites übermittelt werden.


Ordne in folgender Zuordnungsaufgabe die Daten (graue Blöcke), die beim Surfen im Internet den Betreibern von Websites und Plattformen bekannt werden, durch drag ’n’ drop einer der beiden Situationen zu:

  • Daten, die Nutzende bewusst im Internet preisgeben (unten links)
  • Daten, die für die Nutzenden unsichtbar im Hintergrund ausgetauscht werden (unten rechts)

Daten aus juristischer Sicht

Aus juristischer Sicht steht die Unterscheidung zwischen Daten, die Nutzende bewusst preisgeben, und Daten, die im Hintergrund ausgetauscht werden, nicht im Fokus. Vielmehr zielt der Datenschutz darauf ab, dass Daten lediglich dort erhoben und bearbeitet werden, wo dies nötig und rechtlich zulässig ist. Dabei gilt folgende Klassifizierung von Daten:

  • Sachdaten enthalten keine personenbezogenen Informationen. (Beispiel: Wetterprognose, Zellaufbau, Lebensraum der Frösche, Satz von Pythagoras usw.)
  • Personendaten sind Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. (Beispiel: Name, Vorname, Alter, Geschlecht)
  • Besondere Personendaten sind sensible Informationen, weil eine besondere Gefahr einer Persönlichkeitsverletzung besteht. Es handelt sich unter anderem um Angaben zu religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ansichten, zur Gesundheit und Intimsphäre, zur ethnischen Herkunft oder zu Massnahmen der sozialen Hilfe. Zu den besonders schützenswerten Personendaten gehören auch Zusammenstellungen von Informationen, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit zulassen.

Daten bearbeiten

Die Schule darf diejenigen Personendaten erheben und bearbeiten, die sie benötigt, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Häufig nehmen Schulen für die Datenbearbeitung Dienstleistungen von Dritten in Anspruch. Wenn eine Lehrperson oder eine Schule Sach-, Personen- oder besondere Personendaten durch Private oder andere öffentliche Organe bearbeiten lässt, handelt es sich um ein «Bearbeiten im Auftrag». Dies geschieht, sobald im Unterricht Onlinedienste (Cloud-Services) eingesetzt werden. Dabei nimmt die Lehrperson Informatikdienstleistungen von Dritten in Anspruch. Die Lehrperson bleibt allerdings weiterhin für die Datenbearbeitung verantwortlich, unabhängig davon, ob die Cloud-Services zum Speichern von Daten oder zur Kommunikation und Kooperation eingesetzt werden. Dementsprechend muss die Schule ihre Pflichten in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit weiterhin wahrnehmen und in jedem Einzelfall eine Risikoabwägung durchführen. Dabei gilt grundsätzlich: Je sensibler die Daten, desto umfangreicher müssen die technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen sein, die der Cloud-Service zu erfüllen hat.

Während einige Dienste anonym und ohne Registrierung genutzt werden können, braucht es bei anderen ein Benutzungskonto, das üblicherweise mit der E-Mail-Adresse und anderen Personendaten (Name, Geburtsdatum u. Ä.) verknüpft wird. Solange die hinterlegten E-Mail-Adressen der Schüler:innen keine Rückschlüsse auf die Person zulassen (Pseudonyme), stellt dies keine Schwierigkeit dar. Sind hingegen Rückschlüsse möglich oder müssen weitere Personendaten hinterlegt werden, so steigen auch die Anforderungen an den Cloud-Service. Die Eltern respektive die Erziehungsberechtigten sollten über die Nutzung des Cloud-Services informiert werden. Grundsätzlich sollen die Schüler:innen anonym bleiben und Personendaten sehr sparsam eingegeben werden.

Risikoabschätzung und Massnahmen bei der Auslagerung

Um einen Cloud-Service datenschutzkonform in der Schule einsetzen zu können, bedarf es einer umfassenden Risikoanalyse. Es gilt zu prüfen, ob die Sensitivität der Daten und die damit verbundenen Risiken und Massnahmen es überhaupt erlauben, die Daten in die Cloud auszulagern. Falls dies bejaht wird, so kann der Schutzbedarf bestimmt werden. Ob dann der Anbieter eines Cloud-Dienstes die Anforderungen erfüllt und der Cloud-Dienst somit eingesetzt werden kann, hängt massgeblich davon ab, welche Sach- und/oder Personendaten bearbeitet werden sollen. Werden beispielsweise besondere Personendaten der Schüler:innen bearbeitet, so sind die Anforderungen höher und es müssen umfangreichere Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit getroffen werden, als dies bei Personen- und Sachdaten der Fall wäre.

Um zu beurteilen, ob ein Cloud-Service datenschutzkonform eingesetzt werden kann, gibt es eine Reihe von Kriterien und Massnahmen, die abhängig vom Einsatz des Dienstes ermittelt und definiert werden müssen.


Multiplechoice-Aufgabe


Informiere dich anhand des Merkblattes von Privatim und des Leitfadens der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich über die Massnahmen im Detail.

Weiterführende Informationen

Lehrmittel «Datenschutzlernen»: Die PHZH und die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich haben zum Thema Datenschutz Lehrmittel für alle Zyklen entwickelt.

Datenschutz.ch: Datenschutzlexikon für die Volksschule.

Schweizerische Kriminalprävention (SKP): Broschüren und Faltblätter sind auf der Website frei zugänglich.

Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG): Volltext auf der Kantonswebsite Zürich.

ICT-Coach: Vorstellung von Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip.

Privatim: Merkblatt Cloud-spezifische Risiken und Massnahmen.

Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich: Broschüren, Merkblätter und Leitfäden.

Die PHBern hat ein Ampelsystem entwickelt, die den Datenschutz regulierthttps://www.zebis.ch/news/diese-ampeln-regulieren-den-datenschutz

Datenschutz-Plaudereien: Rechtsanwalt Martin Steiger und Andreas Von Gunten sprechen in ihrem Podcast über Aktuelles, Bemerkenswertes und Persönliches rund um den Datenschutz.

Der, vom Verein PLAY TO LEARN initierte, Cyber Competizer kann helfen, das eigene Wissen, um mehr Sicherheit im Internet zu erweitern. Dazu stehen die fünf Module «Technische Bedrohungen», «Datenschutz», «Cyber Mobbing», «Sich vor Betrug schützen» und «Sexting» zur Verfügung.