Praxisaufgabe 1: Beas Tanzvideo – digibasics
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Version 1.0
Prototyp zur Erprobung

Praxisaufgabe 1: Beas Tanzvideo

Hinweise zur Reflexion:

  • Hast du das Recht, Bilder oder Videos von Schüler:innen zu speichern?
  • Handelt es sich um sensible Daten?
  • Ist etwas durch das Urheberrecht geschützt?
  • Können Filme jeglicher Art überall gezeigt werden?
  • Können die Videos auch ausserhalb der Schule benutzt werden?
  • Darfst du Videos, für die schon eine erste Einwilligung der Schüler:innen vorliegt, auch im Internet veröffentlichen?

Praxisaufgabe 1

Gross und Klein auf der ganzen Welt tanzt zum Song «Jerusalema» von DJ Master KG. Lehrerin Bea schaut in der Pause zusammen mit anderen Lehrpersonen die neusten Werke auf YouTube an. 

Bea findet es toll und schlägt ihrer 5. Klasse in der folgenden Sportlektion vor, auch an der «Jerusalema»-Challenge teilzunehmen. Die Klasse ist begeistert und startet sofort mit der Umsetzung. Der Tanz wird einstudiert, geübt und dann auf dem Pausenplatz vorgeführt.  

Videoaufnahmen von Schüler:innen 

Die ganze Klasse führt den Tanz auf. Bea filmt. Zuvor hat Bea von allen Schüler:innen eine Einwilligung zum Filmen des Tanzes für den Gebrauch in der Klasse schriftlich eingeholt. Alle sind einverstanden und können somit mittanzen. 

Fragen zum Nachdenken: 

Lösung: Videoaufnahmen von Schüler:innen

Die Einwilligungen der Kinder für die Aufnahme und deren Vorführung sind nötig (Persönlichkeitsrecht). Diese hat Bea für die Vorführung innerhalb der Klasse bei den Schüler:innen eingeholt. Sind die Kinder im Sinne von Art. 16 ZGB noch nicht urteilsfähig, ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. 

Die Klasse hat das Video gemeinsam angeschaut und findet es richtig gelungen. Viele möchten das Video auch ihren Eltern, Verwandten und Bekannten zeigen.

Video mit Musik vertonen 

Damit Bea das Video am Elternabend zeigen kann, bearbeitet sie das Video. Für optimalen Ton fügt Bea den Song «Jerusalema» von DJ Master KG als eigene Audiospur zum Video hinzu. 

Fragen zum Nachdenken: 

Lösung: Video mit Musik vertonen

Bea kann das Video so innerhalb der Klasse vorführen. Wenn die Musik von DJ Master KG in einem Video ausserhalb des Klassenverbands verwendet wird, gelten folgende Rechte:

  • Leistungsschutzrecht für die Audioaufnahme. Diese liegen bei der Plattenfirma.  
  • Urheberrechte am Werk. Diese liegen beim Musikverlag oder dem/der Urheber:in. Für das Urheberrecht am Werk vergibt der Musikverlag die Synchronisationsrechte. Bei der Suisa muss die Lizenz für die Vervielfältigung des Werks beziehungsweise das Zugänglichmachen des Werks im Video eingeholt werden.  Weitere Details dazu finden sich hier: https://www.suisa.ch/de/News-und-Agenda/2021-02-17_News_Jersualema-Dance-Challenge.html

Bea muss also zuerst all diese Rechte abklären und vergüten, wenn sie das Video mit dem Song von DJ Master KG veröffentlichen oder ausserhalb der Klasse zeigen will. 

Um das Video ohne diese vielen Abklärungen und die allenfalls entstehenden Kosten zu veröffentlichen, müsste Bea auf Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz ausweichen oder das Ganze ohne Ton veröffentlichen (was dann allerdings gar keinen Sinn macht …). 

Dies gilt auch, wenn die Musik bei der Aufnahme im Hintergrund ab Musikplayer zu hören ist. 

Video veröffentlichen 

Jetzt muss Bea das Video nur noch auf YouTube laden. Die Einbettung auf der Klassenwebsite ist dann ganz einfach und die Schüler:innen können das Video beliebig teilen. 

Fragen zum Nachdenken: 

Lösung: Video veröffentlichen

Die Einwilligungen der Kinder für die Aufnahme und deren Veröffentlichung auf Youtube und im Internet (Klassenhomepage) sind nötig (Persönlichkeitsrecht) – das hat Bea aber nicht gemacht: Die Einwilligung, die sie eingeholt hat, gilt nur «für den Gebrauch in der Klasse». Sind die Kinder im Sinne von Art. 16 ZGB noch nicht urteilsfähig, ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Bea hat nur die Einwilligungen der Kinder für das Vorführen innerhalb der Klasse eingeholt. Sie müsste hier also noch weiterreichende Einwilligungen einholen.

Wenn die Musik von DJ Master KG in einem Video ausserhalb des Klassenverbands verwendet wird, gelten zudem oben erwähnte Rechte. Dafür sind die nötigen Abklärungen zu treffen und Vergütungen zu tätigen.