Praxisaufgabe 2: Schüler:innenprodukt als Vorzeigeprodukt  – digibasics
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Version 1.0
Prototyp zur Erprobung

Praxisaufgabe 2: Schüler:innenprodukt als Vorzeigeprodukt 

Hinweise zur Reflexion:

  • Hast du das Recht, Bilder oder Videos von Schüler:innen zu speichern?
  • Handelt es sich um sensible Daten?
  • Wie und wo kannst du die Daten auf sicheren Medien/Clouds speichern?
  • Ist etwas durch das Urheberrecht geschützt?
  • Können Filme jeglicher Art überall gezeigt werden?
  • Können die Videos auch ausserhalb der Schule benutzt werden?
  • Darfst du Videos, für die schon eine erste Einwilligung der Schüler:innen vorliegt, auch im Internet veröffentlichen?

Praxisaufgabe 2

In ihrem Unterricht fördert Bea die Erstellung eigener Lernvideos. Die Schüler:innen produzieren selbst kurze Videos. Das Format ist nicht vorgegeben: Es können trickfilmartige Videos sein, besprochene PowerPoint-Präsentationen oder auch Kurzinterviews. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. 

In einer vorherigen Klasse wurde ein besonders gutes Video produziert. Bea hat diese Videos alle auf dem Schullaptop in der Klasse gespeichert.

Das Video ist ein interviewartiges Video

Auf dem Video sind Schüler:innen zu sehen und zu hören. 

Fragen zum Nachdenken:

Lösung: Das Video ist ein interviewartiges Video
Lösung: Das Video ist ein interviewartiges Video

Mit einer Einwilligungserklärung der Schüler:innen wäre diese Art von Nutzung in Ordnung. Ohne Einwilligungserklärung ist sie nicht zulässig. Es geht um zwei verschiedene Einwilligungen: 

  1. Eine Einwilligung von den Personen, die im Video gezeigt werden, um ihr Bild benutzen zu können. 
  2. Eine Einwilligung für die Urheberrechte (ein Hinweis auf den/die Urheber:in genügt nicht). Um dieses Problem zu lösen, geht man folgendermassen vor: Bei jedem Werk von Schüler:innen bittet man die Schüler:innen, dieses als Creative Commons zu publizieren, am besten unter CC-BY. Falls Schüler:innen dies nicht möchten, kann auf eine Einwilligungserklärung zurückgegriffen werden, die die Nutzung zum Beispiel auf das Zeigen im Klassenverband einschränkt. Falls die Schüler:innen weder ihr Werk als CC publizieren noch auf eine Einwilligungserklärung eingehen wollen, muss dies respektiert werden. 

Das Video ist ein trickfilmartiges Video. 

Auf dem Video sind keine Schüler:innen zu sehen und zu hören.

Fragen zum Nachdenken:

Lösung: Das Video ist ein trickfilmartiges Video
Lösung: Das Video ist ein trickfilmartiges Video

Auch wenn keine personenbezogenen Daten vorhanden sind, bleibt das Werk urhebergeschützt, sodass man eine Einwilligung braucht.  

Um dieses Problem zu lösen, geht man folgendermassen vor: Bei jedem Werk der Schüler:innen bittet man die Schüler:innen, dieses als Creative Commons zu publizieren, am besten unter CC-BY. Falls Schüler:innen dies nicht möchten, kann auf eine Einwilligungserklärung zurückgegriffen werden, die die Nutzung auf das Zeigen im Klassenverband einschränkt. Falls die Schüler:innen weder ihr Werk als CC publizieren noch auf eine Einwilligungserklärung eingehen wollen, muss dies respektiert werden. 

Das Video enthält den Inhalt eines ganzen Buches.

Das Video zeigt Schüler:innen, die ein bebildertes Kinderbuch von vorn bis hinten kommentieren. 

Fragen zum Nachdenken:

Lösung: Das Video enthält den Inhalt eines ganzen Buches
Lösung: Das Video enthält den Inhalt eines ganzen Buches

Es besteht eigentlich kein Problem, wenn die Lehrperson ein ganzes Buch innerhalb des Unterrichts liest. Ein Problem ist jedoch, wenn es sich um eine Vervielfältigung handelt. Ein Video, in dem die Lesung des ganzen Buches zu hören ist, entspricht einer Vervielfältigung. Innerhalb des Unterrichts ist nur ein Auszug erlaubt. 

Das Video, das nur die Kommentare zum Buch enthält, ohne das Buch (oder Auszüge) zu vervielfältigen, stellt kein Urheberrechtsproblem dar. 

Teilen mit WeTransfer 

Wegen eines Lockdowns kann Bea den Film nicht in der Klasse zeigen und sie entscheidet sich, mit allen Schüler:innen der Klasse das Video über WeTansfer (Web-Versand-Tool für grosse Dateien) zu teilen.

Fragen zum Nachdenken:

Lösung: Teilen mit Wetransfer
Lösung: Teilen mit Wetransfer

Zusätzlich zur illegalen Weitergabe von urhebergeschütztem Material wandern die Daten mit WeTransfer in die USA. Die Datenschutzbestimmungen der USA sind für die Schweiz unzureichend und bei diesem Gratisdienst haben Nutzende keine Kontrolle darüber, was mit den Daten passiert. 

Übrigens darf das Video mit Auszügen des Buches nur mit Beas Schüler:innen geteilt werden.