Praxisaufgabe 3: Iris und die Klassenwanderung – digibasics
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Praxisaufgabe 3: Iris und die Klassenwanderung

Hinweise zur Reflexion

  • Hast du das Recht, Bilder von Schüler:innen zu speichern?
  • Handelt es sich um sensible Daten?
  • Wie und wo kannst du Daten auf sicheren Medien/Clouds speichern?
  • Wird das Datenschutzgesetzt eingehalten?
  • Wie und wann dürfen erhobene persönliche Daten an Dritte weitergegeben werden?

Praxisaufgabe 3

Lehrerin Iris organisiert eine Klassenwanderung mit ihrer 1. Klasse, um die Landschaft zu erkunden. Die Kinder sind alle neu und sie hat beschlossen, sie zum Mittagessen auf einen Bauernhof mitzunehmen. Iris hat daher die Eltern gebeten, ihr eventuelle Lebensmittelunverträglichkeiten oder religiöse Praktiken im Zusammenhang mit dem Essen mitzuteilen (sie hat mehrere Kinder nichteuropäischer Herkunft in ihrer Klasse). Iris möchte auch Fotos machen, um ein Mini-Erinnerungsalbum zu erstellen. Dieses möchte Iris dann in gedruckter Form an die Kinder verteilen.

Mit Hilfe eines Formulars hat Iris Daten über die Essgewohnheiten ihrer Schüler:innen gesammelt und die Eltern darauf hingewiesen, dass sie Fotos machen wird, die für Unterrichtszwecke und intern in der Schule verwendet werden.

Datensammlung für das Mittagessen

Die gesammelten Formulardaten schreibt Iris fein säuberlich in eine Excel-Datei. Neben jedem Vor- und Nachnamen gibt sie Lebensmittelunverträglichkeiten und in den vier relevanten Fällen die Religion und damit die entsprechenden Ernährungspraktiken an (drei islamische und ein jüdisches Kind).

Damit der Bauernhof individuelle Plätze für die Kinder vorbereiten kann, bei denen die entsprechenden Namen auf der Serviette stehen, schickt Iris die Excel-Datei per E-Mail an den Organisator.

 

Fragen zum Nachdenken: 

Lösung: Datensammlung für Mittagessen

Die Übermittlung der gesamten Excel-Tabelle war ein Fehler. Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen. Die Herstellung von Verbindungen zwischen Essgewohnheiten und Vor- und Nachnamen macht die Daten personenbezogen. Es handelt sich auch um Gesundheitsdaten und zum Teil um Daten, die mit religiösen Überzeugungen zusammenhängen, also um sensible Daten.

Wie hätte man das lösen können?

In das Formular zur Erfassung der Essgewohnheiten hätte Iris darauf hinweisen können, dass die Daten im Rahmen der Organisation von Bildungsausflügen an Dritte weitergegeben werden können. Mit einer zusätzlichen Checkbox hätte Iris die Eltern bitten können, ihre ausdrückliche Zustimmung dafür zu geben. Dies hätte ihr rechtlich erlaubt, die Daten weiterzugeben.

Alternativ hätte Iris dem Bauernhof nur angeben können, wie viele Kinder welches Menü nehmen (oder was sie nicht essen dürfen), ohne Namen zu nennen. Vor Ort hätte sie dann die individuellen Servietten selbst zu den Sitzplätzen zuteilen können, ohne die Daten an Dritte weitergeben zu müssen.

Bilder in einer Cloud speichern

Während der Klassenwanderung bei herrlichem Sonnenschein macht Iris viele Fotos mit ihrem Smartphone. Ihr Smartphone speichert automatisch alle aufgenommenen Fotos in der Dropbox, einem Cloud-Dienst. Mit diesem Sicherheitssystem will Iris einen Verlust der Fotos verhindern, falls das Smartphone kaputt- oder verloren geht .

Fragen zum Nachdenken: 

Lösung: Bilder in einer Cloud speichern

Dass Iris die Fotos gemacht hat, ist an sich kein Problem, da die Eltern informiert waren. Das Speichern auf Dropbox beinhaltet jedoch zwei Schlüsselelemente:

  • die Übermittlung von Personendaten an eine dritte Organisation, d. h. an das Unternehmen Dropbox.
  • die Übermittlung von Personendaten ins Ausland, nämlich in die USA, wo Dropbox seinen Serverstandort hat. Somit gilt das Datenschutzgesetz der USA. Dieses ist übrigens viel schwächer als das Schweizer Datenschutzgesetz.

Diese beiden Probleme lassen sich mit folgenden Massnahmen lösen:

  • automatische Speicherung von Fotos auf dem Smartphone deaktivieren.
  • Aufnahmen nur lokal speichern (auf einer Festplatte, einem USB-Stick, auf Ihrem Computer), ohne Nutzung eines Cloud-Dienstes.

Das Speichern von personenbezogenen Daten auf einem Clouddienst erfordert das sorgfältige Überprüfen der Identität des Dienstanbieters. Es muss sichergestellt sein, dass der Dienst die Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes erfüllt, zum Beispiel, dass die Daten in der Schweiz bleiben. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden, um die Daten auf einem solchen Clouddienst speichern zu können.

Die Verwendung eines Schultablets kann Abhilfe leisten. Die Schule selbst sollte Vorkehrungen getroffen haben, um die Daten im Einklang mit dem Gesetz zu speichern.

Das Verwenden einer Digitalkamera kann auch eine einfache Alternative sein.