Schau dir den kurzen Clip an. Was sagt dein Bauchgefühl zum geschilderten Fallbeispiel? Ist das erlaubt? Gib spontan deine Einschätzung ab, indem du an der Umfrage unten teilnimmst. Lies anschliessend die Auflösung, indem du das Akkordeon aufklappst.
Auflösung
Das Erstellen einer solchen Newssendung wie im Beispiel ist erlaubt und diese kann in dieser Form auch innerhalb der Schulklasse angeschaut werden. Für eine Veröffentlichung auf Youtube oder anderswo im Internet gilt es, Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu beachten.
In Bezug auf Persönlichkeitsrechte müssen alle Schüler:innen und weiteren Personen, die im Video zu sehen sind, einwilligen, dass die Newssendung auf Youtube gestellt werden darf. Es geht hierbei um das Persönlichkeitsrecht des «Rechts am eigenen Bild». Je nach Alter der Schüler:innen sollte zugleich eine Einwilligung der oder des Erziehungsberechtigten des abgebildeten Kindes vorliegen.
Das SRF-Tagesschau-Intro ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Einwilligung der SRG für einen eigenen Film, der veröffentlicht wird, genutzt werden. Ein selbst erstelltes News-Intro oder eines zum Beispiel von der Seite https://pixabay.com darf die Klasse für die Sendung verwenden.
Carlos Pavier auf Soundcloud bietet kurze Musikstücke an, die unter einer Creative-Commons-Lizenz «Namensnennung-Nicht-kommerziell 4.0 International» (CC BY-NC 4.0) publiziert sind und somit für ein solches Projekt verwendet werden dürfen. Dies bedingt jedoch, dass im Videoabspann oder in der Videobeschreibung das Musikstück und Carlos Pavier erwähnt sind.
Wurde das Bild von Adobe Stock mit entsprechend verfügbarer Lizenz korrekt erworben, darf es im Video gemäss Nutzungsvorgaben von Adobe Stock integriert sein. Einfacher und günstiger ist es, ein eigenes Bild zu verwenden, ein kostenloses Bildarchiv wie zum Beispiel https://pixabay.com oder https://pexels.com zu nutzen oder via die CC-Bildersuche https://wordpress.org/openverse nach einem Bild mit Creative-Commons-Lizenz zu suchen.